Erwägungsgrund 44 32020R0741
Mit dieser Verordnung wird bezweckt, die nachhaltige Nutzung von Wasser zu fördern. Zu diesem Zweck sollte sich die Europäische Kommission verpflichten, Programme der Union, einschließlich des LIFE-Programms, zu nutzen, um lokale Initiativen zur Wiederverwendung von in geeigneter Weise behandeltem Abwasser zu fördern —