Erwägungsgrund 34 32020R0741
Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten sind wesentlich, damit die Kommission diese Verordnung gemessen an den von ihr verfolgten Zielen überwachen und bewerten kann.
Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten sind wesentlich, damit die Kommission diese Verordnung gemessen an den von ihr verfolgten Zielen überwachen und bewerten kann.