Erwägungsgrund 21 32020R0741
Die Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung ist eine marktorientierte Maßnahme, die sich auf die Nachfrage und den Bedarf des Agrarsektors stützt, insbesondere in bestimmten Mitgliedstaaten, in denen Wasserknappheit herrscht. Die Betreiber von Aufbereitungseinrichtungen und die Endnutzer sollten zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass aufbereitetes, gemäß den Mindestqualitätsanforderungen dieser Verordnung erzeugtes Wasser dem Bedarf der Endnutzer für bestimmte Kategorien von Kulturen entspricht. In Fällen, in denen die Güteklassen des von den Betreibern der Aufbereitungseinrichtungen erzeugten Wassers mit der Kategorie der Kultur und der Bewässerungsmethode, die in dem beliefertem Gebiet bereits etabliert ist, beispielsweise in einem kollektiven Versorgungssystem, nicht vereinbar sind, könnten die Anforderungen an die Wasserqualität erreicht werden, indem gemäß dem Multibarrierenansatz in einem späteren Verfahrensschritt verschiedene Optionen der Wasserbehandlung für sich genommen oder in Kombination mit Optionen für die Nichtbehandlung des aufbereiteten Wassers zum Einsatz kommen.