Erwägungsgrund 10 32021R1119
Zur Verwirklichung der Klimaneutralität sollten alle Wirtschaftszweige, für die die Emissionen bzw. der Abbau von Treibhausgasen im Unionsrecht geregelt werden, ihren Beitrag leisten.
Zur Verwirklichung der Klimaneutralität sollten alle Wirtschaftszweige, für die die Emissionen bzw. der Abbau von Treibhausgasen im Unionsrecht geregelt werden, ihren Beitrag leisten.