Erwägungsgrund 8 32021R0840
In der Halbzeitbewertung wurde empfohlen, dass im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ finanzierte Maßnahmen fortgesetzt werden sollten und dass dabei der Notwendigkeit Rechnung getragen werden sollte, die Antragstellung zu vereinfachen, eine Differenzierung des Begünstigtenkreises und die Teilnahme möglichst vieler zuständiger Behörden aus verschiedenen Ländern an den Maßnahmen im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ zu fördern, den Fokus weiterhin auf entstehende und immer wiederkehrende Bedrohungen durch Geldfälschung zu legen und die zentralen Leistungsindikatoren zu optimieren.