Erwägungsgrund 14 32021R0840
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung des Programms „Pericles IV“ zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Die Kommission sollte jährliche Arbeitsprogramme annehmen, in denen sie die vorrangigen Ziele, die Aufschlüsselung der Mittel und die Bewertungskriterien für die Vergabe von Finanzhilfen für Maßnahmen darlegt. Die hinreichend begründeten Ausnahmefälle, in denen eine Erhöhung des Kofinanzierungssatzes notwendig ist, um den Mitgliedstaaten mehr wirtschaftliche Flexibilität an die Hand zu geben, damit sie Projekte zum Schutz und zur Sicherung des Euro auf zufriedenstellende Weise durchführen und abschließen können, sollten Teil der jährlichen Arbeitsprogramme sein.