Erwägungsgrund 10 32021R0948
Dieses Instrument sollte Maßnahmen vorsehen, die die im Rahmen der Verordnung (Euratom) Nr. 237/2014 des Rates verfolgten Ziele unterstützen und im Einklang mit den Maßnahmen stehen, die zuvor im Rahmen der genannten Verordnung unterstützt wurden. Diese Ziele beziehen sich auf die Förderung einer wirksamen Sicherheitskultur im Nuklearbereich und die Anwendung höchster Standards in den Bereichen nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sowie die kontinuierliche Verbesserung der nuklearen Sicherheit, die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die Stilllegung und Sanierung ehemaliger kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen sowie effiziente und wirksame Sicherungsmaßnahmen für Kernmaterial in Drittländern, insbesondere Beitrittsländern, Bewerberländern, möglichen Bewerberländern und Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik.