Erwägungsgrund 7 32021R0948
Um die kontinuierliche Verbesserung der nuklearen Sicherheit und der Regulierung auf diesem Gebiet fortzusetzen und zu fördern, erließ der Rat die Richtlinien 2009/71/Euratom, 2011/70/Euratom und 2013/59/Euratom. Diese Richtlinien und der hohe in der Gemeinschaft angewandte Standard für die nukleare Sicherheit und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente sollten als Beispiel dienen, um Drittländer zur Einführung ähnlich hoher Standards zu ermutigen.