Erwägungsgrund 9 32021R0948
Die Gemeinschaft sollte ihre enge Zusammenarbeit mit der IAEO gemäß Kapitel 10 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) im Rahmen der Unterstützung der Ziele gemäß Titel II Kapitel 3 und 7 des Euratom-Vertrags in Bezug auf die nukleare Sicherheit und die Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich fortsetzen. Die Gemeinschaft arbeitet mit anderen internationalen Organisationen und Programmen zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen.