Erwägungsgrund 14 32023R2859
Ziel der ESMA ist es, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie zugunsten der Wirtschaft der Union, ihrer Bürger und ihrer Unternehmen zur Stabilität und Wirksamkeit des Finanzsystems beiträgt. In diesem Zusammenhang trägt die ESMA insbesondere dazu bei, für die Integrität, Transparenz, Effizienz und ordnungsgemäße Funktionsweise der Finanzmärkte zu sorgen. Sie hat unter anderem die Aufgabe, den Anlegerschutz zu verbessern. Die ESMA sollte deshalb mit der Einrichtung und dem Betrieb des ESAP beauftragt werden.