Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Zentralbank hat am 7. Juni 2022 ihre Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 23 32023R2859Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen