Erwägungsgrund 11 32023R0706
Aus dem Bericht geht ferner hervor, dass der Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 in einem Umfang gesenkt werden muss, der den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/1369 entspricht. Die erforderliche Verlängerung der Nachfragesenkung entspräche einer Senkung um 15 % für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis 31. März 2024, verglichen mit einem Referenzzeitraum vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2022. Die Verlängerung der Nachfragesenkungsmaßnahmen und die Verlängerung des Senkungszeitraums würde außerdem dem Markt mehr Spielraum bieten, um die Gaspreisvolatilität einzudämmen und Preisspitzen, wie sie 2022 verzeichnet wurden, zu verhindern.