Erwägungsgrund 13 32023R0706
Die Verlängerung der Verordnung (EU) 2022/1369 ist eine Notmaßnahme als Reaktion auf die anhaltenden und die neuen gravierenden Schwierigkeiten bei der Energieversorgung, die das Risiko einer unmittelbar bevorstehenden Krise in sich bergen und eine Anpassung des Gasnachfragesenkungszeitraums erforderlich machen, sowohl zur Verlängerung des Zeitraums für die freiwillige Gasnachfragesenkung als auch um die Möglichkeit zu gewährleisten, einen Unionsalarm auszurufen und somit nach Ablauf des Monats März 2023 die entsprechende verpflichtende Senkung der Gasnachfrage auszulösen.