Erwägungsgrund 7 32023R0706
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/1369 hat die Kommission eine Überprüfung der genannten Verordnung durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Bericht der Kommission an den Rat zusammengefasst sind. In dem Bericht werden verschiedene Szenarien mit und ohne Verlängerung der in der Verordnung (EU) 2022/1369 vorgesehenen Nachfragesenkungsmaßnahmen analysiert, darunter eine Verlängerung um sieben Monate von April bis Oktober 2023, eine Verlängerung um acht Monate von August 2023 bis März 2024, sowie eine Verlängerung um ein Jahr von April 2023 bis März 2024. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Speicherstände ohne kontinuierliche Nachfragesenkungen bis Ende Oktober 2023 lediglich 69 Mrd. Kubikmeter erreichen würden, was deutlich unter dem in der Verordnung (EU) 2017/1938 für den 1. November vorgegebenen Zielwert von 90 % (89,4 Mrd. Kubikmeter) liegt, und bis Februar 2024 bei null wären.