Erwägungsgrund 12 32023R0706
In Anbetracht des derzeit angespannten Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage kann selbst eine moderate Störung der Gasversorgung dramatische Auswirkungen auf den Gasmarkt haben und schwerwiegenden und dauerhaften Schaden für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger der Union bewirken. Die Verpflichtung zur Befüllung der Gasspeicher besteht, es sei denn, es wurde gemäß der Verordnung (EU) 2017/1938 ein regionaler oder unionsweiter ausgerufen. Deshalb würde eine plötzliche Unterbrechung von 10 % der Gaseinfuhren über Pipelines in die Union entweder drastische Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten auslösen, damit diese ihrer Befüllungsverpflichtung nachkommen können, oder die Ausrufung eines regionalen oder unionsweiten Notfalls bewirken, sofern die koordinierte freiwillige Nachfragesenkung nicht fortgeführt wird. Eine solche anhaltende koordinierte Nachfragesenkung durch alle Mitgliedstaaten im Geiste der Solidarität ist von entscheidender Bedeutung für die Wiederauffüllung der Speicherkapazitäten auf effiziente Weise bei minimalen Marktstörungen, wie sie für die Gasversorgungssicherheit in Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 nach wie vor unerlässlich ist.