Erwägungsgrund 20 32023R0706
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/1369 führt die Kommission eine Überprüfung durch, und sie kann auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung eine Verlängerung der Geltungsdauer der genannten Verordnung vorschlagen. Um einer weiteren Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2022/1369 Rechnung zu tragen, sollte als neuer Termin für die Überprüfung der 1. März 2024 festgesetzt werden.