Erwägungsgrund 18 32023R0706
Mitgliedstaaten, die erhebliche Dekarbonisierungsmaßnahmen durch eine Umstellung von Kohle auf Gas für die Fernwärme einführen, sollten die Möglichkeit haben, diese Gasmengen von ihrer Verpflichtung zur Nachfragesenkung abzuziehen, sofern diese Gasmengenunmittelbar auf die Umstellung von Kohle auf Gas zurückzuführen sind.