Erwägungsgrund 10 32023R0826
Anforderungen an den Aus-Zustand, den Bereitschaftszustand und den vernetzten Bereitschaftsbetrieb sollten, soweit möglich, in den produktspezifischen Durchführungsmaßnahmen nach der Richtlinie 2009/125/EG festgelegt werden, wobei den Besonderheiten der einzelnen Produktgruppen und der Möglichkeit, zusätzliche Energie- und Treibhausgasemissionseinsparungen zu erzielen, Rechnung getragen werden sollte.