Erwägungsgrund 23 32023R0826
In Anbetracht des Anwendungsbereichs der in dieser Verordnung festgelegten neuen und geänderten Ökodesign-Anforderungen und im Interesse größerer Klarheit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 aufgehoben werden.
In Anbetracht des Anwendungsbereichs der in dieser Verordnung festgelegten neuen und geänderten Ökodesign-Anforderungen und im Interesse größerer Klarheit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 aufgehoben werden.