Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission vom 17. April 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Verbesserung der Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit dieser Verordnung und im Interesse des Verbraucherschutzes sollten keine Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, die ihre Leistungsmerkmale unter Prüfbedingungen automatisch verändern, um in Bezug auf einen der in dieser Verordnung festgelegten Parameter bessere Werte zu erzielen.
Erwägungsgrund 20 32023R0826Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen