Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission vom 17. April 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Tragbare batteriebetriebene Produkte mit Ladestromkreis, die zum Aufladen an das Versorgungsnetz angeschlossen werden müssen, sollten unter diese Verordnung fallen, da sie auf die Energiezufuhr aus dem Versorgungsnetz angewiesen sind.
Erwägungsgrund 12 32023R0826Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen