Erwägungsgrund 7 32023R0826
Der jährliche Energieverbrauch der in der EU unter diese Verordnung fallenden Produkte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb wurde in der Überprüfung auf 59,4 TWh im Jahr 2015 geschätzt, was Treibhausgasemissionen von 23,8 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent entspricht. In einem „Business-as-usual“-Szenario dürfte dieser Energieverbrauch bis 2030 vor allem aufgrund der schrittweisen Anwendung der mit der Verordnung (EU) Nr. 801/2013 eingeführten Ökodesign-Anforderungen zurückgehen. Diese Verringerung dürfte sich jedoch verlangsamen, wenn die geltenden Ökodesign-Anforderungen nicht aktualisiert werden.