Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission vom 17. April 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Produkte mit einem Ladestromkreis, die im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand Leistung aufnehmen, obwohl die Batterie nicht aufgeladen wird, sollten in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, um Energieeinsparungen zu gewährleisten.
Erwägungsgrund 13 32023R0826Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen