Erwägungsgrund 8 32023R0826
Unter diese Verordnung sollten nur Haushalts- und Bürogeräte für den Einsatz im Wohnbereich fallen; bei informationstechnischen Geräten sind das Geräte der Klasse B nach der Norm EN 55022:2010.
Unter diese Verordnung sollten nur Haushalts- und Bürogeräte für den Einsatz im Wohnbereich fallen; bei informationstechnischen Geräten sind das Geräte der Klasse B nach der Norm EN 55022:2010.