Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission vom 17. April 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit Elektromotor betriebene verstellbare Möbel und motorbetriebene Gebäudekomponenten befinden sich über sehr lange Zeiträume im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand oder im vernetzten Bereitschaftsbetrieb, und das Potenzial für einen geringeren Energieverbrauch in diesen Betriebszuständen ist damit sehr hoch. Daher sollten sie ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Verordnung aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 16 32023R0826Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen