Erwägungsgrund 4 32023R0826
In der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 hat die Kommission Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand festgelegt und mit der Verordnung (EU) Nr. 801/2013 der Kommission Anforderungen an den Energieverbrauch im vernetzten Bereitschaftsbetrieb hinzugefügt. Gemäß diesen Verordnungen muss die Kommission die Ökodesign-Anforderungen unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts überprüfen.