Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission vom 17. April 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Einfache Set-Top-Boxen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 107/2009 der Kommission fallen, machen nur noch einen unwesentlichen Teil des Marktes aus, und die Leistungsaufnahme der noch vorhandenen Geräte im Bereitschafts- und Aus-Zustand sollte unter die vorliegende Verordnung fallen. Die Verordnung (EG) Nr. 107/2009 sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 15 32023R0826Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen