Erwägungsgrund 17 32023R0826
Mit den Ökodesign-Anforderungen sollte die Höhe des Energieverbrauchs elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb EU-weit vereinheitlicht werden. Dies wird zum Funktionieren des Binnenmarkts beitragen. Darüber hinaus sollte die Umweltverträglichkeit elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte verbessert werden.