Erwägungsgrund 13 32024R1103
Elektrische Einzelraumheizgeräte mit sichtbar glühendem Heizelement verfügen über Heizelemente mit hohen Temperaturen, die von außen zugänglich sind und daher versehentlich mit entzündbaren Elementen in Berührung kommen könnten. Aus diesem Grund sollten ortsbewegliche elektrische Einzelraumheizgeräte mit sichtbar glühendem Heizelement, die von einem Raum in einen anderen transportiert werden können, nur manuell betrieben werden und somit keinen Energieeffizienzvorschriften unterliegen, die den Einbau eines automatischen Reglers erforderlich machen, mit dem sich das Produkt selbst einschalten und ohne menschliches Eingreifen in Betrieb bleiben kann.