Erwägungsgrund 14 32024R1103
Zur Verbesserung der Repräsentativität und Relevanz der Ökodesign-Anforderungen für die auf dem Markt verfügbaren gewerblich genutzten Einzelraumheizgeräte sollten Hellstrahler und Dunkelstrahler mit einer Leistung von bis zu 300 kW den Anforderungen dieser Verordnung unterliegen.