Erwägungsgrund 19 32024R1103
Alle derzeit bei Einzelraumheizgeräten verfügbaren Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme sind mit einem zusätzlichen Energieverbrauch verbunden. In dieser Verordnung sollten sowohl für Einzelraumheizgeräte als auch für separate Regler spezifische Ökodesign-Anforderungen für Betriebszustände mit geringer Leistungsaufnahme festgelegt werden, einschließlich des Ruhezustands und des vernetzten Bereitschaftsbetriebs.