Erwägungsgrund 20 32024R1103
Die strengeren Anforderungen an Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme von Einzelraumheizgeräten und separaten Reglern sollten gleichzeitig mit den Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand aus der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission angewandt werden.