Erwägungsgrund 15 32024R1328
Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der Emissionen von D4, D5 und D6 aus Produkten für Verbraucher und für gewerbliche Zwecke ein unannehmbares Risiko besteht und dass die von der Agentur vorgeschlagene Beschränkung mit den vom RAC und vom SEAC vorgeschlagenen Änderungen die geeignetste unionsweite Maßnahme ist, um diesem Risiko entgegenzuwirken.