Verordnung (EU) 2024/1328 der Kommission vom 16. Mai 2024 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Octamethylcyclotetrasiloxan („D4“), Decamethylcyclopentasiloxan („D5“) und Dodecamethylcyclohexasiloxan („D6“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 20. März 2019 legte die Agentur das Dossier nach Anhang XV vor, aus dem hervorgeht, dass Maßnahmen auf Unionsebene erforderlich sind, um die Risiken für die Umwelt anzugehen, die von der Verwendung von D4, D5 und D6 bei der Freisetzung in Umweltkompartimente ausgehen.
Erwägungsgrund 4 32024R1328Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen