Erwägungsgrund 9 32024R1328
Der SEAC stimmte den Schlussfolgerungen des Dossiers nach Anhang XV zu, die Anwendung der Beschränkung um zwei Jahre zu verschieben.
Der SEAC stimmte den Schlussfolgerungen des Dossiers nach Anhang XV zu, die Anwendung der Beschränkung um zwei Jahre zu verschieben.