Erwägungsgrund 8 32024R1328
Am 12. März 2020 verabschiedete der von der Agentur eingesetzte Ausschuss für sozioökonomische Analyse („SEAC“) seine Stellungnahme, worin er die vorgeschlagene Beschränkung in der vom RAC und SEAC geänderten Form im Hinblick auf den sozioökonomischen Nutzen und die sozioökonomischen Kosten als die geeignetste unionsweite Maßnahme zur Verringerung der Emissionen von D4, D5 und D6 in die Umwelt bewertete.