Erwägungsgrund 17 32024R1328
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um angemessene Maßnahmen für die Einhaltung der vorgeschlagenen Beschränkung zu ergreifen. Die Kommission schlägt daher einen allgemeinen Aufschub von zwei Jahren und längere Aufschiebungszeiträume für spezifische Verwendungen vor. Die Kommission stimmt auch der Notwendigkeit von Ausnahmeregelungen für eine Reihe spezifischer Verwendungen zu.