Erwägungsgrund 13 32024R1849
Darüber hinaus wurden bestimmte lineare Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke im Hinblick auf deren Verbot im Beschluss MC-4/3, der auf der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien vom 21. bis 25. März 2022 angenommen, und mit dem Beschluss MC-5/4, der auf der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien vom 30. Oktober bis 3. November 2023 angenommen wurde, wurden Fristen für den Ausstieg aus deren Verwendung festgelegt. Diese Beschlüsse wurden von der Union mit dem Beschluss (EU) 2022/549 des Rates und Beschluss (EU) 2023/2417 des Rates unterstützt.