Erwägungsgrund 9 32024R1849
Von Krematorien werden in erheblichem Maße Quecksilberemissionen in die Atmosphäre freigesetzt, und ungeachtet des schrittweisen Ausstiegs aus der Verwendung von Dentalamalgam nach der vorliegenden Verordnung werden Krematorien weiterhin zur Belastung von Luft, Wasser und Boden mit Quecksilber beitragen. Es müssen Leitlinien für Technologien zur Verringerung der Emissionen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen aus Krematorien ausgearbeitet und Informationen über die Maßnahmen gesammelt werden, die auf der Grundlage dieser Leitlinien in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, um eine angemessene Vermeidung von Umweltverschmutzung zu erreichen und die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu reduzieren.