Erwägungsgrund 3 32024R1849
Die Kommission legte aufgrund der Schlussfolgerung, zu der sie in ihrem Bericht vom 17. August 2020 über die Überprüfung der Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam und in Produkten gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/852 gelangt ist, gemäß Artikel 19 Absatz 3 der genannten Verordnung einen Gesetzgebungsvorschlag über den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam und über das Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Dentalamalgam und bestimmten quecksilberhaltigen Lampen vor.