Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Text von Bedeutung für den EWR)
Um für Kohärenz zu sorgen und die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, sollten die Anforderungen dieser Verordnung für alle relevanten Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände, einschließlich Kunststoffe, gelten. Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände aus Kunststoff sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 15 32024R3190Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen