Erwägungsgrund 20 32024R3190
Fertige Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände, einschließlich Metallverpackungen, werden häufig zur Verpackung von Lebensmitteln mit langer Haltbarkeitsdauer verwendet, die somit nach dem Abpacken mehrere Jahre lang gelagert und dann verzehrt werden können; in dieser Zeit dauern die Migration und die Exposition gegenüber BPA an. Um den Zeitraum zu begrenzen, in dem Lebensmittel, die in BPA-haltigen fertigen Einweg-Lebensmittelkontaktgegenständen verpackt sind, verzehrt werden, sollten solche fertigen Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände für die Verpackung von Lebensmitteln innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der jeweiligen Übergangsfristen mit Lebensmitteln befüllt und versiegelt werden dürfen. Danach sollte das Inverkehrbringen verpackter Lebensmittel bis zum Aufbrauchen der Bestände jedoch gestattet sein, um Lebensmittelverschwendung und Störungen der Lebensmittelversorgungsketten zu vermeiden.