Erwägungsgrund 21 32024R3190
Bestimmte mit BPA hergestellte fertige Lebensmittelkontaktgegenstände werden als Mehrweg-Komponenten in gewerblicher Ausrüstung für die Lebensmittelherstellung verwendet, wie z. B. Gießformen für Süßwaren, Dichtungen, Pumpen, Flansche, Messgeräte und Schaugläser. Diese fertigen Mehrweg-Lebensmittelkontaktgegenstände, die als professionelle Ausrüstung für die Lebensmittelherstellung verwendet werden, können nicht immer ohne Weiteres aus Materialien hergestellt werden, für deren Herstellung kein BPA erforderlich ist. Ihr Ersatz muss häufig unter Berücksichtigung ihrer Funktion und Wechselwirkung mit anderen Komponenten als Teil eines Gesamtsystems für die Lebensmittelproduktion oder -verarbeitung konstruiert und hergestellt werden, damit nicht das gesamte System ausgetauscht werden muss. In Anbetracht dieser Faktoren sollte ein Übergangszeitraum von 36 Monaten für solche fertigen Lebensmittelkontaktgegenstände gewährt werden, damit eine ununterbrochene Lebensmittelversorgung gewährleistet bleibt; gleichzeitig ist anzuerkennen, dass die Unternehmen zu Fortschritten bei der schrittweisen Abkehr von BPA-basierten Technologien und schließlich ihrem vollständigen Ersatz angehalten werden müssen.