Erwägungsgrund 10 32025R1914
Darüber hinaus sollten zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten angeboten werden, um rasch Liquidität zur Deckung des dringendsten Bedarfs bereitzustellen, für Investitionen in verbesserte Verteidigungsfähigkeiten und -infrastrukturen, insbesondere durch das Einräumen von Vorrang hinsichtlich Fähigkeiten und Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck, sowie in zivile Vorsorge. Insbesondere ist es notwendig, eine zusätzliche einmalige Vorfinanzierung in Höhe von 20 % der Mittel vorzusehen, die gemäß diesen speziellen Prioritäten im Rahmen der entsprechenden politischen Ziele des EFRE und des Kohäsionsfonds vorgesehen sind; zudem sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, einen höheren Kofinanzierungssatz der Union anzuwenden.