Erwägungsgrund 19 32025R1914
Die Halbzeitüberprüfung sollte auch dazu genutzt werden, die entscheidende Rolle der Städte und funktionalen Stadtgebiete bei der Verwirklichung vieler Ziele der Union zu stärken, indem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, in enger Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und des Anwendungsbereichs der Kohäsionspolitik, Finanzmittel aus dem EFRE neu zuzuweisen, um die in Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/1058 vorgesehene Europäische Stadtinitiative zu stärken. Um die Umsetzung zentraler innovativer Maßnahmen, die im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative ermittelt wurden, zu erleichtern, sollte für diese Maßnahmen ein vereinfachtes Auswahlverfahren für eine Unterstützung durch kohäsionspolitische Programme gelten. Damit mehr Flexibilität bei der Verwendung der Mittel besteht, sollten die Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit erhalten, EFRE-Mittel aus ihren Programmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ auf das in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/1058 vorgesehene Instrument für Interregionale Innovationsinvestitionen umzuschichten.