Erwägungsgrund 21 32025R1914
Um die Mitgliedstaaten bei ihrer zügigen und ordnungsgemäßen Neuausrichtung zu unterstützen, sollte die Kommission den Verwaltungsbehörden zeitnah präzise technische Klarstellungen und Unterstützung zur Verfügung stellen, u. a. durch ein strukturiertes System, indem sie technische, rechtliche und verfahrenstechnische Fragen, insbesondere in Bezug auf die durch diese Verordnung eingeführten Maßnahmen, beantwortet.