Erwägungsgrund 18 32025R1914
Um dem Zeitaufwand für die Neuausrichtung der Investitionen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung Rechnung zu tragen und eine optimale Nutzung der verfügbaren Mittel zu ermöglichen, sollten für Programme, bei denen eine Umschichtung von Mitteln zugunsten strategischer Prioritäten im Rahmen der Halbzeitüberprüfung erfolgt, der Stichtag für die Berücksichtigung von förderfähigen Ausgaben und die Vorschriften für die Aufhebung der Mittelbindungen angepasst werden. Unter Berücksichtigung der negativen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sollte es auch möglich sein, einen höheren Satz für die Kofinanzierung auf Prioritäten von Programmen im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“, die eine oder mehrere an Russland, Belarus oder die Ukraine angrenzende Regionen auf NUTS-2-Ebene betreffen, anzuwenden, wobei der Notwendigkeit eines rechtzeitigen Abschlusses der Programme, der rechtzeitigen Einleitung neuer Programme und der vollständigen Ausschöpfung der Programmmittel gebührend Rechnung zu tragen ist.