Erwägungsgrund 14 32025R1914
Erschwinglicher und nachhaltiger Wohnraum ist eine weitere Herausforderung, die durch den erheblichen Anstieg der Preise und Mieten in den letzten Jahren in den Vordergrund gerückt ist. Benachteiligte Gruppen und Familien mit niedrigem Einkommen und mittlerem Einkommen sind besonders betroffen, haben größere Schwierigkeiten beim Zugang zu Wohnraum und sind zunehmend von Obdachlosigkeit bedroht. Um den Mitgliedstaaten und Regionen Anreize zu bieten, innerhalb ihres jeweiligen Umfangs der Unterstützung die Investitionen aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds in den Bau und die Renovierung des Bestands an bezahlbarem, nachhaltigem Wohnraum, einschließlich Sozialwohnungen, zu verdoppeln, sollten im Rahmen verschiedener politischer Ziele neue spezifische Ziele festgelegt werden, um Flexibilität bei der Programmplanung im Zusammenhang mit Wohnungsbauvorhaben im Rahmen spezieller Prioritäten zu bieten, auch wenn eingeräumt werden muss, dass die Definition des Begriffs der Erschwinglichkeit je nach den Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten variieren kann. Solche Prioritäten sollten mit der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates kompatibel sein und die Möglichkeit beinhalten, einen höheren Kofinanzierungssatz der Union anzuwenden und eine zusätzliche einmalige Vorfinanzierung in Höhe von 20 % der eingeplanten Beträge zu erhalten, um die Belastung der öffentlichen Haushalte in allen Kategorien von Regionen zu verringern. Beispielsweise sollten bei Investitionen im Rahmen der Grundsätze und Werte des Neuen Europäischen Bauhauses diese neuen Möglichkeiten in vollem Umfang genutzt werden. Kosten, die durch die vorübergehende Anmietung von Ersatzunterkünften für die Bewohner während der Renovierung entstehen, können ebenfalls im Rahmen dieser Prioritäten förderfähig werden. In diesem Zusammenhang sollte auch die Unterstützung aus dem JTF geklärt werden.