Erwägungsgrund 24 32025R1914
Angesichts der dringenden Notwendigkeit, vor dem Hintergrund der drängenden geopolitischen Herausforderungen entscheidende Investitionen insbesondere in die Verteidigungsfähigkeit zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —