Erwägungsgrund 7 32025R1914
Den östlichen Grenzregionen der Union, die an Russland, Belarus und die Ukraine angrenzen, sollte angesichts ihrer besonderen sicherheitspolitischen Herausforderungen und ihrer geopolitischen Bedeutung besondere Aufmerksamkeit und außerordentliche Unterstützung zuteilwerden. Diese Regionen sind in besonderem Maße externen Bedrohungen ausgesetzt, zu denen auch hybride Angriffe gehören. Die Stärkung der lokalen Verteidigungsfähigkeiten und der Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften in diesen Regionen ist nicht nur unabdingbar, um von etwaigen Aggressionen abzuschrecken und die europäische Sicherheit zu schützen, sondern auch um die regionale Entwicklung zu unterstützen, den sozialen Zusammenhalt zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensbedingungen zu verbessern.